Gebäudeenergiegesetz

Heizungsgesetz: Ampel streitet über Bundestags-Sondersitzung

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Guten Morgen,

herzlich willkommen zur neuen Ausgabe Ihres Hauptstadt-Newsletters.

Unsere Themen heute:

  • Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Heizungsgesetz ist in der Ampel ein Streit über eine mögliche Sondersitzung des Bundestags entbrannt.

  • Am Dienstagabend war die ehemalige Verteidigungsministerin plötzlich zurück auf der bundespolitischen Bühne – mit Begleitung. Viele waren irritiert.

  • Die geplanten Elterngeld-Kürzungen sollen im Zuge der parlamentarischen Haushaltsberatungen noch einmal diskutiert werden. Doch die Suche nach Alternativen fällt schwer.

  • Gerhard Schröders Ehefrau Soyeon Schröder-Kim wehrt sich gegen die Entlassung bei ihrem Arbeitgeber und klagt gegen das Land NRW.

  • Einer der früheren engsten Vertrauten von Guido Westerwelle, Staatssekretär a.D. Martin Biesel, hat einen neuen Job in den USA. Wir sagen, wohin er geht.

  • Prima Klima im Bundestag: Der Ältestenrat des Parlaments entscheidet darüber, die strengen Energiesparvorgaben für das Herunterkühlen der Parlamentsgebäude wieder aufzuheben.

Ampel streitet über Sondersitzung zum Heizungsgesetz

In der Koalition ist ein Streit über die Frage entbrannt, ob es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz jetzt rasch eine Sondersitzung des Bundestages geben könnte.

Der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler sagte unserem Kollegen Rasmus Buchsteiner:

Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Eine Sondersitzung im Bundestag wäre eine Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht.

Frank Schäffler © imago

Der Energieexperte der SPD-Fraktion, Timon Gremmels, sagte unserem Kollegen Thorsten Denkler: „Man muss die Entscheidung respektieren. Das Gesetz ist geeint. Wir werden es nicht noch mal aufmachen. Wir müssen aber jetzt die Option einer Sondersitzung ernsthaft prüfen. Alle Beteiligten brauchen Planungssicherheit.“

Timon Gremmels, SPD-Bundestagsabgeordneter © imago

Aus der Fraktion der Grünen hören wir, dass das Bundesverfassungsgericht die Eilbedürftigkeit des Gesetzes durchaus anerkannt habe und eine Entscheidung erst im September nicht infrage käme. Eine Sondersitzung des Bundestages womöglich noch im Juli scheint aus dieser Warte geboten zu sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Abend in seiner Entscheidung dem CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann recht gegeben, der sich beklagt hatte, dass das Eil-Verfahren zum Gebäudeenergiegesetz ihn in seinen Rechten als Abgeordneter beeinträchtige.

Das Gesetz könne „nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche“ beschlossen werden, so das Verfassungsgericht in einer Pressemitteilung. Heilmanns Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung „hat in der Sache Erfolg“.

Aus der Opposition kommt Kritik an der Ampel. Der Chef der CSU-Landesgruppe Alexander Dobrindt sagte uns:

Die wiederholte Missachtung des Parlaments durch die Ampelregierung hat jetzt durch das Bundesverfassungsgericht ein Stoppschild aufgestellt bekommen.

Das sei eine „schwere Klatsche für die Arroganzampel und ihren respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit“. Die Ampel sollte jetzt „in sich gehen und dieses Murks-Gesetz endlich einstampfen“.

Alexander Dobrindt  © Anne Hufnagl

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rechtsexperte Günter Krings schlug in dieselbe Kerbe. Die Ampel betrachte den Bundestag nur noch als ein „willenloses Werkzeug ihrer Regierungspolitik“, sagte er uns.

Und weiter:

Ich erwarte, dass die Präsidentin unseres Bundestags nun ernsthaft die Interessen des Parlaments vertritt – in diesem und in allen anderen Gesetzgebungsverfahren.

Klaus Ernst (Linke), Vorsitzender des Ausschusses für Klima und Energie, begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtes.

Sie setze der „in dieser und in vielen Vorgängerregierungen gängigen Praxis ein Ende, Gesetze im Eiltempo durch das Parlament zu drücken“. Ernst empfahl, statt in einer Sondersitzung des Bundestages das Gebäudeenergiegesetz nach der Sommerpause zusammen mit der kommunalen Wärmeplanung zu verabschieden: „Das ist wesentlich sinnvoller.“

Zum weiteren Zeitplan sagte uns SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich:

Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden. Über das weitere Vorgehen und wann die 2./3. Lesung stattfinden wird, beraten die Fraktionsvorsitzenden der Ampel am Donnerstag.

Das seltsame Comeback der Lambrecht(s)

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Sie ist wieder da. Oder war sie überhaupt wirklich je weg? Die ehemalige Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hatte ihren ersten Auftritt auf der politischen Bühne am Dienstagabend.

Geladen hatte die Parlamentarische Linke der SPD-Fraktion zum Sommerfest nach Berlin-Schöneberg. Lambrecht gehörte dem Flügel einst auch an. Mit dem Sprecher Matthias Miersch und Bundestagspräsidentin Bärbel Bas pflegt Lambrecht ein enges persönliches Verhältnis. Der Auftritt gerade dort: So weit, so verständlich.

Und trotzdem irritierte er manchen. Denn Christine Lambrecht kam nicht allein, sie brachte ihren Sohn Alexander mit. Und nahm mit ihm auf der Bühne der Ehrengäste Platz.

Ein seltsames Bild entstand: Da saßen die SPD-Vorsitzenden, der Fraktionschef, der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments, die Ministerriege und Bundestagspräsidentin – und dann eben noch Lambrecht und ihr Sohn.

Foto vom Sommerfest der Parlamentarischen Linken am Dienstagabend. Links: Alexander Lambrecht und Christine Lambrecht. © The Pioneer

Auf den abgezählten Stühlen fand selbst Fraktionsgeschäftsführerin Katja Mast – leicht verspätet – keinen Platz mehr für sich. Kurze Unsicherheit bei den Lambrechts. Ist es Zeit, aufzustehen?

Dann rückte Mützenich zur Seite und Mast fand einen Stuhl.

Seit Monaten zelebriert die zurückgetretene Verteidigungsministerin ihren Abschied auf eine ganz besondere Art. An eine politische Entgiftung ist nicht zu denken.

Stattdessen postet sie eifrig Schnappschüsse von sich und ihren Reisen und aus ihrem Leben auf Instagram – als wäre sie nie Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt der Bundeswehr gewesen.

Lambrecht im Restaurant, Lambrecht an einer israelischen Grotte, Lambrecht liest Stuckrad-Barre. Die Kameras sind aus dem Leben der Ministerin verschwunden, das Selfie hat sie ersetzt.

Screenshot eines Urlaubsfotos auf Christine Lambrechts Instagram-Account. 

Regelmäßig als Motiv dabei: ihr Sohn Alexander, der Hauptprotagonist einer der größten Affären Lambrechts während ihrer Dienstzeit –, als er sie auf einem Flug im Diensthubschrauber nach Schleswig-Holstein mit anschließendem Urlaub auf Sylt begleitete.

Bei einem Post aus dem Mai zeigte sie sich gemeinsam mit ihrem Sohn am Strand in Windjacke, es könnte Sylt sein. War was?

In einem anderen Post zelebriert sie eine kuriose Auswertung der Uni Hohenheim, nach der sie zu einer der klarsten Rednerinnen der Bundesregierung gemeinsam mit Karl Lauterbach ausgezeichnet wurde.

Vieles wirkt trotzig, als habe Lambrecht weder mit der Politik noch mit der öffentlichen Verarbeitung wirklich abgeschlossen. Auch das Silvester-Video, das ihr letztlich wohl den Job kostete, ist noch zu besichtigen.

Christine Lambrecht bei ihrer offiziellen Entlassung im Schloss Bellevue am 19. Januar 2023. © imago

Weggefährten berichten, dass sich Lambrecht nach den schwierigen Wochen des Rücktritts stabilisiert habe.

Zu ihren Plänen – ob politisch oder nicht – wollte sie sich uns gegenüber nicht äußern.

Soyeon Schröder-Kim klagt gegen NRW

Die Ehefrau des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder, Soyeon Schröder-Kim, geht juristisch gegen ihre fristlose Entlassung bei der landeseigenen Gesellschaft NRW Global Business vor.

Das Unternehmen ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes und für die Außenwirtschaftsförderung zuständig. Schröder-Kim war als Südkorea-Repräsentantin angestellt, allerdings entlassen worden, als sie mit ihrem Mann an einem Empfang zum Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Nazi-Regime in der russischen Botschaft teilgenommen hatte.

Soyeon Schröder-Kim und Gerhard Schröder im Dezember 2022.  © imago

Im Umfeld von Schröder-Kim hieß es, es gebe keine juristische Grundlage für die Entlassung. Es gebe keine „Sippenhaft“ in diesem Land.

Das für die NRW Global Business zuständige NRW-Wirtschaftsministerium wollte auf Anfrage keinen Kommentar abgeben.

Mitte Mai hatte die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass man eine Beendigung des Dienstverhältnisses juristisch geprüft habe und „Repräsentantinnen und Repräsentanten sich in der Öffentlichkeit bei politisch sensiblen Themen, insbesondere bezüglich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, nicht äußern sollten“.

Elterngeld-Kürzungen: Was wären die Alternativen?

Die geplanten Kürzungen beim Elterngeld sorgen weiter für Diskussionen.

Ursprünglich wollte der Familienausschuss des Bundestags in seiner gestrigen Sitzung darüber diskutieren. Allerdings wurde der Punkt mit den Stimmen der Ampel kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

Die FDP will das Thema im Zuge der parlamentarischen Haushaltsberatungen noch einmal in den Blick nehmen. Doch die Suche nach alternativen Einsparmöglichkeiten ist schwer.

Ursprünglich hatte das Finanzministerium Familienministerin Lisa Paus (Grüne) aufgefordert, 500 Millionen Euro in ihrem Etat einzusparen. Diesen Betrag konnte die Ministerin auf etwa 290 Millionen Euro herunterhandeln. Ein Großteil – nicht aber alles – soll nun beim Elterngeld erzielt werden.

Wie unser Kollege Maximilian Stascheit hört, wurden im Familienministerium mehrere Einsparmöglichkeiten diskutiert.

  • Höhe des Elterngelds: Statt den Kreis der Anspruchsberechtigten einzuschränken, wäre auch eine Reduzierung der Leistungen möglich gewesen. Der prozentuale Anteil des Nettoeinkommens, der während der Elternzeit vom Staat übernommen wird, hätte sich dann für alle reduziert.

  • Demokratieförderung: Für die verschiedenen Projekte stehen wie im Vorjahr 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die FDP sieht hier durchaus Sparpotenzial, genauso wie bei der Antidiskriminierungsstelle, deren Budget sogar leicht wächst. Beides sind jedoch grüne Herzensprojekte.

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  • Freiwilligendienste: Hier setzte Paus bereits den Rotstift an – das Budget sinkt von 328 auf 250 Millionen Euro. Weiter wollte man jedoch nicht gehen.

  • weitere Programme: Neben den Freiwilligendiensten wird auch beim Kinder- und Jugendplan und den Mehrgenerationenhäusern im kommenden Jahr gespart. Mehr wurde als nicht zumutbar erachtet.

  • Kürzungen beim Kindergeld oder dem Unterhaltsvorschuss galten per se als ausgeschlossen.

Aus FDP-Kreisen wurde lanciert, Paus habe ihr Budget für Öffentlichkeitsarbeit um 240 Prozent erhöht. Tatsächlich wächst der Posten von 126.000 Euro auf 426.000 Euro an. Millionenbeiträge lassen sich hier jedoch nicht einsparen.

In der Gesamtbetrachtung kam das Haus daher zu dem Ergebnis, dass die Absenkung der Obergrenze für Elterngeld-Berechtigte unter allen Optionen die beste sei.

Grünen-Haushälter Bruno Hönel sagte uns, es sei Paus gelungen, „eine Kürzung der Auszahlungsbeiträge zu verhindern und so die Lindner-Kürzung auf die sozial verträglichste Weise umzusetzen“. Und weiter:

Das bedeutet konkret, dass über 95 Prozent der bisher leistungsberechtigten Eltern auch künftig Elterngeld in gleicher Höhe erhalten werden und nur für einen kleinen Teil von Spitzenverdienern das Elterngeld künftig wegfällt.

Biogas-Industrie fordert Planungssicherheit

Der Fachverband Biogas fordert von der Politik mehr Planungssicherheit für seine Produkte. Es gebe zwar im Gebäudeenergiegesetz (GEG) jetzt eine Öffnung für mehr Biomethan im deutschen Gasnetz.

Biogasanlage © dpa

„Aber uns ist der Pfad nicht klar, den die Bundesregierung mit Biogas gehen will", sagte Verbands-Präsident Horst Seide unserem Kollegen Thorsten Denkler.

Seide bemängelt die Unsicherheiten für die Branche. Seide sagt:

Momentan sieht es leider so aus, dass sie uns aus dem Strom herausdrängen wollen.

Das könne existenzielle Folgen für Energiebauern haben.

Von 2000 Biogas-Anlagen hätten nur 250 einen Gasanschluss. Viele Landwirte seien auf die Verstromung vor Ort angewiesen.

In eigenen Studien geht der Verband davon aus, dass die Produktion von derzeit 95 Terawattstunden (TWh) auf 130 TWh im Jahr 2030 gesteigert werden kann – ohne zusätzliche Energiepflanzen anzubauen.

Derzeit werden aus den 95 TWh Biogas etwa 85 TWh Strom im Jahr produziert. Der Rest, etwa 10 TWh, wird zu Biomethan umgewandelt und ins deutsche Gasnetz eingeleitet. Knapp ein Prozent des verfeuerten Gases in Deutschland stammt aus erneuerbaren Quellen.

Die Biomethanproduktion könnte in der Theorie zwar von heute 10 auf 35 TWh im Jahr 2030 gesteigert werden. Das GEG sieht aber schon ab 2029 eine Einspeisung von 15 Prozent vor und 60 Prozent ab 2040. Ab 2045 ist der Einsatz fossiler Gase dann ohnehin verboten.

Potenziell könne die Biogas-Produktion bis 2050 auf 234 TWh mehr als verdoppelt werden. Aber das entspräche nur 30 Prozent des aktuellen Gasverbrauches.

Ampel plant keine schnelleren Rüstungsverfahren

Die Bundesregierung plant offenbar im Zusammenhang mit der Nationalen Sicherheitsstrategie keine schnelleren Genehmigungsverfahren bei Rüstungsprojekten.

Das geht auf eine Antwort aus dem Wirtschaftsministerium auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Christoph Ploß hervor.

Die Sicherheitsstrategie treffe keine Aussage dazu, dass die „derzeitige Zuordnung der Kompetenz für Entscheidungen über Rüstungsexporte Änderungen erfahren soll“, schreibt Wirtschafts-Staatssekretär Sven Giegold.

Ploß kritisiert dies:

„Die sogenannte ‚Nationale Sicherheitsstrategie‘ von Olaf Scholz entlarvt sich als reine PR-Nummer. Damit düpiert Olaf Scholz vor allem Annalena Baerbock und die grüne Partei, die etwa bei der Genehmigung von Rüstungsexporten Veränderungen wollten.“

Die globalen Krisen erforderten eine konsequente europa- und außenpolitische Strategie. „Das Herumgeeiere der Ampelkoalition schadet unserem Gewicht in Europa und der Welt.“

Digital-Probleme bei Reform der Ersatzfreiheitsstrafe

Die Reform der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe, die eigentlich zum 1. Oktober hätte scharfgestellt werden sollen, verzögert sich. Das erfuhren wir in Koalitionskreisen.

Die Länder sollen für die Umsetzung mehr Zeit erhalten – ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Reform.

Eine entsprechende Änderung soll an ein – sachfremdes – Gesetz aus dem Verkehrsbereich angehängt und an diesem Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden.

Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel © dpa

Bei der Reform geht es um nicht gezahlte Geldstrafen und deren Abgeltung durch eine Freiheitsstrafe. Das Strafmaß wird halbiert. Bei einer Verurteilung zu 50 Tagessätzen gibt es künftig nur noch 25 Tage Haft.

Technisch mag die Umsetzung der Reform nicht sonderlich anspruchsvoll erscheinen, sondern eher simpel.

Für die Strafzeitberechnung wird – zumindest von neun Ländern – ein IT-Verfahren genutzt. Die Federführung in diesen Verbund liegt bei Bayern. Die Staatsregierung hatte mehr Zeit für Abstimmung, Programmierung und Tests verlangt.

Studie: Eltern fordern Digital-Unterricht

86 Prozent der Eltern in Deutschland unterstützen die Idee, digitale Kompetenz als zentrales Lernziel im Schulunterricht einzuführen. Das zeigt eine Studie des Meinungsinstituts Ipsos im Auftrag der Vodafone Stiftung. Die Ergebnisse liegen unserem Kollegen Maximilian Stascheit vorab vor.

Obwohl 79 Prozent der Befragten digitale Kompetenzen als äußerst wichtig für die Zukunft ihrer Kinder erachten, sehen die Eltern durchaus auch die Risiken der Nutzung digitaler Technologien.

So glauben drei Viertel von ihnen, dass traditionelle Kompetenzen wie Handschrift und Lesen durch sie geschwächt wird. 71 Prozent befürchten eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens. Knapp die Hälfte (48 Prozent) sehen die Rolle der Lehrkraft durch digitale Kompetenzen abgewertet.

Ein geteiltes Bild ergibt sich bei der Frage, ab welchem Alter Kinder erstmals in einer Bildungseinrichtung mit digitalen Geräten arbeiten sollten. 45 Prozent halten den Einstieg zwischen 10 und 13 Jahren für sinnvoll; 42 Prozent bereits zwischen 6 und 9 Jahren. Lediglich 4 Prozent wünschen sich, dass die Kinder schon im Vorschulalter mit digitalen Geräten vertraut gemacht werden und 3 Prozent wollen dies erst mit 15 oder 16 Jahren.

Antworten auf die Frage, wann Kinder zum ersten Mal in einer Bildungseinrichtung mit digitalen Geräten arbeiten sollten. © Vodafone Stiftung

Interessant ist die Studie auch vor dem Hintergrund der Diskussionen um den Digitalpakt 2.0. Der Digitalpakt Schule läuft im kommenden Jahr aus und der Bund äußert sich bislang zurückhaltend gegenüber einem Nachfolger. Diesen erachten Länder und Kommunen jedoch als dringend notwendig, um beispielsweise die angeschaffte Hardware zu erneuern.

So will Nahles die Bundesagentur für Arbeit digitalisieren

Andrea Nahles, Chefin der Bundesagentur für Arbeit (BA), will die Digitalisierung und Automatisierung ihrer Behörde rasch vorantreiben – auch deshalb, weil in den nächsten Jahren rund 35.000 Mitarbeiter ausscheiden werden.

„Das ist nicht nur so dahingesagt“, sagte Nahles vor Journalisten im Lauf bei Nürnberg. „Wir nehmen uns sehr ambitionierte Ziele vor.“ Sie wolle die Bundesagentur „zur modernsten Dienstleisterin im öffentlichen Sektor in Europa“ machen.

Andrea Nahles © The Pioneer

Nahles setzt unter anderem auf Stefan Latuski als neuer CIO („Chief Information Officer“) bei der Bundesagentur für Arbeit; der 39-Jährige hatte lange in gleicher Funktion für den Siemens-Konzern gearbeitet und führte seit seinem Wechsel vor zwei Jahren den internen IT-Dienstleister der Bundesagentur.

Latuski folgt auf Markus Schmitz, der der neue Chef der BA-Regionaldirektion in Bayern werden soll.

Im Gespräch mit unserem Kollegen Rasmus Buchsteiner sagte Latuski, die Bundesagentur werde zunehmend auch auf KI-Lösungen setzen. Bereits jetzt werde Künstliche Intelligenz gesucht, um toxische Sprache aus dem Intranet herauszufiltern oder Stellengesuche für Forschungszwecke zu anonymisierten.

Aktuell werden KI-Anwendungen zur Datenerfassung nicht-strukturierter Inhalte aus Stellenanzeigen oder zum automatisierten Routing von E-Mails innerhalb der Behörde erprobt.

Latuski fordert, Behörden wie der Bundesagentur für Arbeit die Nutzung externer Cloud-Services zu erlauben. „Wenn wir keinen Weg in die Cloud finden, werden wir früher oder später nur noch IT aus dem Technikmuseum anbieten können“, sagte er.

Die Bundesagentur hatte zuletzt als erste große Behörde die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes erfüllt und mehr als 70 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert. So können Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld nun auch online beantragt werden. Bei Jobcentern, an denen die Bundesagentur beteiligt ist, gilt das auch für das Bürgergeld.

Die Arbeitsagenturen ermöglichen inzwischen auch Beratungsgespräche im Videoformat. Mehr als 500.000 solcher Termine gab seit Oktober 2020 bereits.

Biesel geht für die Naumann-Stiftung in die USA

Einer der engsten Vertrauten des verstorbenen FDP-Vorsitzenden und Außenministers Guido Westerwelle, Martin Biesel, geht im kommenden Jahr in die USA.

Der 61 Jahre alte frühere Staatssekretär im Auswärtigen Amt soll neuer Chef des Büros der Friedrich-Naumann-Stiftung in den USA werden, erfuhren wir aus FDP-Kreisen.

Ex-FDP-Staatssekretär Martin Biesel.  © imago

Während der schwarz-gelben Koalition schied Biesel 2011 aus dem Amt im Außenministerium und arbeitete als Bevollmächtigter des Vorstands bei Air Berlin. Seit 2017 ist er Generalsekretär der Westerwelle Foundation.

Von Brüssel nach Augsburg

Der ehemalige Spiegel-Journalist und Redenschreiber von Ursula von der Leyen in Brüssel, Peter Müller, wird neuer Co-Chefredakteur der Augsburger Allgemeinen Zeitung.

Dies erfuhren wir am Mittwoch. Müller galt in seiner journalistischen Zeit als glänzender Rechercheur und wird die Redaktion gemeinsam mit Andrea Kümpfbeck führen.

Bundestag-Klimaanlagen wieder auf Vor-Krisen-Temperatur

Im Bundestag soll es in diesem Sommer wieder so kühl werden wie vor der Energie-Krise. Das geht aus einer Vorlage hervor, die unser Kollege Rasmus Buchsteiner erhalten hat und an diesem Donnerstag vom Ältestenrat des Parlaments beschlossen werden soll.

Bis September dürfen Büroräume demnach „im Kühlbetrieb wieder auf außentemperaturunabhängige 24 bis 26 Grad heruntergekühlt werden“. Bei Besprechungsräumen, Sitzungssälen und im Plenarsaal sollen es wieder 22 bis 24 Grad sein dürfen.

Ausriss aus der Vorlage für den Ältestenrat des Bundestages 

Für Büros lag die Höchsttemperatur zuletzt bei 28 Grad, im Plenum und in den Sitzungssälen bei 26 Grad.

In dem Papier heißt es, die energiepolitische Lage habe sich „in der Zwischenzeit entspannt“ und die Sparmaßnahmen seien „mit merklichen Einschränkungen beim Raumkomfort“ verbunden gewesen.

Vorerst sollen die Sparvorgaben für den Heizbetrieb jedoch unverändert bleiben. Diese sehen eine Mindesttemperatur von 20 Grad in Beratungsräumen, Sitzungssälen und Plenarsaal vor.

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Auf - Matthias Miersch. Er bleibt zunächst in der zweiten Reihe, und zugleich wurde er von Fraktionschef Mützenich geadelt. Er sei einer seiner wichtigsten Vertrauten, hob Mützenich hervor. Der uneitle Miersch – unser Aufsteiger!

Ab - Björn Höcke. Der Führer, ähem, der Chef der AfD-Thüringen darf unbeschadet „Nazi“ genannt werden. So hat ein Demonstrant in Frankfurt Höcke bezeichnet. Ermittlungen gegen den Demonstranten hat die Staatsanwaltschaft jetzt mit der schönen Begründung eingestellt, dass in diesem Fall „Nazi“ keine Beleidigung sei. Sondern ein „an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“. Wohlverdient, Herr Höcke.

Die Debatte um die Kindergrundsicherung zeige „einmal mehr die Planlosigkeit der Ampel-Koalition“, kommentiert der Leiter des Handelsblatt-Hauptstadtbüros, Thomas Sigmund. Das Gefeilsche gleiche einem Offenbarungseid. „Nicht nur weil es um die Würde armutsgefährdeter Kinder geht, sondern auch weil um die Summen gestritten wird, ohne sich konkret Gedanken darüber zu machen, an welcher Stelle das Geld zum Wohle der Kinder am besten investiert ist.“ Um Kindern eine gute berufliche Zukunft zu ermöglichen, sei jeder Euro gut investiertes Geld. „Dafür braucht es keinen Überbietungswettkampf, sondern allein ein vernünftiges Konzept.“ Hier geht es zum Kommentar.

In der Debatte um die Elterngeld-Kappung für Besserverdiener entstehe ein fataler Eindruck, schreibt Tagesspiegel-Hauptstadtkorrespondentin Valerie Höhne in ihrem Kommentar. Es wirke, „als habe Lindner, die Rolex am Handgelenk, gemeinsam mit Paus, den Rotstift erst einmal bei jungen Paaren mit kleinen Kindern in der Mitte der Gesellschaft angesetzt“. Die Autorin erklärt, dass es sich bei der Einkommensgrenze von 150.000 Euro nicht um das Brutto-Jahresverdienst, sondern das zu versteuernde Einkommen handele und das Familienministerium mit einer Kappung ab einem Brutto-Haushaltseinkommen von 180.000 Euro rechne. Und das sei nicht die Mittel-, sondern die Oberschicht. Lesenswert!

“Intimacy Coach und Respekt-Training - Sag mal, geht's noch?”

Hollywood-Schauspieler Thomas Kretschmann über die Dreharbeiten nach MeToo

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Veröffentlicht in Der 8. Tag von Alev Doğan.

Podcast

Der 8. Tag

Heute gratulieren wir herzlich:

George W. Bush, ehem. US-Präsident, 77

Tenzin Gyatso , Dalai Lama, 88

Anne Benett-Sturies, Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein, 63

Maria Margarete Gosse, deutsche Botschafterin in Spanien, 61

Imomudin Sattorov, tadschikischer Botschafter in Deutschland, 59

Oliver Schnakenberg, deutscher Botschafter im Kongo, 64

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Wir wünschen Ihnen einen elanvollen Start in diesen Donnerstag!

Herzlichst,

Ihre

Pioneer Editor, Gründungs-Chefredakteur The Pioneer
Pioneer Editor, Ex-Stellvertretender Chefredakteur The Pioneer
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